Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1734 Er­geb­nis­se

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Eheur­kun­de be­an­tra­gen

Die Eheurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Eheschließung beurkundet hat. Sie können die Eheurkunde in folgenden Formaten erhalten: DIN A4 DIN A5 Internationale Eheurkunde (mehrsprachig) Beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisteil

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Ster­be­ur­kun­de be­an­tra­gen

Die Sterbeurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das den Sterbefall beurkundet hat. Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formaten erhalten: DIN A4 DIN A5 Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) Beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Sterberegister mit Hinweisteil

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Salz­uflenCARD ver­län­gern

Die SalzuflenCARD für Einwohner*innen ist Ihr persönlicher Schlüssel zu einem ganzjährig kostenfreien und unbegrenzten Eintritt in den Kurpark Bad Salzuflen (ausgenommen Sonderveranstaltungen). Wenn Sie bereits eine SalzuflenCARD besitzen, können Sie diese für das neue Kalenderjahr online oder vor Ort in der Tourist-Information verlängern. Das SalzuflenCARD Pluspaket können Sie gegen eine Jahresgebühr von 20,00 € in der Tourist-Information erwerben. Dieses enthält zahlreiche Zusatzleistungen,…

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Be­schei­ni­gung über die Na­mens­än­de­rung be­an­tra­gen

Die Namensänderungsbescheinigung dokumentiert Ihre Namensänderung und dient als offizieller Nachweis. Das Standesamt Bad Salzuflen ist für die Ausstellung zuständig, wenn die Namensänderung dort wirksam entgegengenommen wurde. Bei der Zuständigkeit der Ausstellung muss zwischen den verschiedenen Erklärungen unterschieden werden: Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten/Lebenspartnern: Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, welches das Ehe- oder…

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Er­klä­run­gen zum Ge­schlecht­s­ein­trag und zu den Vor­na­men nach dem Selbst­be­stim­mungs­ge­setz ab­ge­ben

Personen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister übereinstimmt, können diesen ändern lassen. Gleichzeitig können neue Vornamen bestimmt werden, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Vorher muss die Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Erklärungsmöglichkeiten können sein: Geschlechtsänderung von männlich auf weiblich, divers oder Streichung der Geschlechtsangabe Geschlechtsänderung von weiblich auf männlich, divers oder…

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Er­klä­run­gen zum Ge­schlecht­s­ein­trag und zu den Vor­na­men nach dem Selbst­be­stim­mungs­ge­setz an­mel­den

Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen gemäß dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) erfordert eine vorherige Anmeldung bei dem Standesamt, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll.

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Va­ter­schaftsan­er­ken­nung be­ur­kun­den (Stan­des­amt)

Bekommt eine unverheiratete Frau ein Kind, ist eine Anerkennung der Vaterschaft erforderlich, wenn der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll. Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes erfolgen. Für eine wirksame Anerkennung muss die Kindesmutter zustimmen und es darf keine andere Vaterschaft bestehen. Erst nach der Beurkundung wird der Vater im Geburtenregister eingetragen.

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Le­bens­part­ner­schafts­ur­kun­de be­an­tra­gen

Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat. Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formaten erhalten: DIN A4 DIN A5 Internationale Lebenspartnerschaftsurkunde (mehrsprachig) Beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisteil

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Nach­be­ur­kun­dung ei­ner Ge­burt im Aus­land be­an­tra­gen

Deutsche, die im Ausland geboren sind, können ihre Geburt auf Antrag ins deutsche Geburtenregister eintragen lassen. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Die Beurkundung wird von dem Standesamt vorgenommen, wo die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die im Ausland geborene Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist das Standesamt…

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Nach­be­ur­kun­dung ei­ner Ehe­schlie­ßung im Aus­land be­an­tra­gen

Deutsche, die im Ausland die Ehe geschlossen haben, können auf Antrag die Ehe im deutschen Eheregister eintragen lassen. Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland die Ehe vor einer Regierung eines Staates (z. B. im Konsulat) geschlossen haben, dem einer von beiden angehört, können auf Antrag ebenfalls die Ehe im deutschen Eheregister eintragen lassen. Die Beurkundung wird von dem deutschen Standesamt vorgenommen, wo die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte…

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