Die Stadtbücherei bleibt am Samstag, 13. September 2025, wegen der Abschlussfeier des SommerLeseClubs geschlossen.
Wir bitten um Verständnis.
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unterliegen bestimmte Rechtsvorgänge einer Genehmigungspflicht. Ziel ist es, die städtebaulichen Ziele der Sanierung sicherzustellen. Zu den genehmigungspflichtigen Vorgängen zählen:
Abschluss oder Verlängerung von Miet- und Pachtverträgen mit einer Laufzeit über ein Jahr (Ausnahme: Wohnraummietverträge auf unbestimmte Zeit)
Bauliche Änderungen, einschließlich Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, auch genehmigungsfreie Änderungen nach BauO NRW 2018
Veräußerung eines Grundstücks
Bestellung oder Veräußerung eines Erbbaurechts
Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z. B. Grunddienstbarkeiten)
Abschluss schuldrechtlicher Verträge, die das Grundstück betreffen
Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
Teilung eines Grundstücks
Wenn die Maßnahme oder Änderung nach BauO NRW 2018 genehmigungspflichtig ist (z. B. eine Nutzungsänderung), bedarf es keiner eigenen Beantragung der sanierungsrechtlichen Erlaubnis. Die Bearbeitung der sanierungsrechtlichen Erlaubnis erfolgt dann über die beantragte Baugenehmigung und ist nicht gesondert erforderlich.
Das Grundstück muss sich in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befinden.
Die folgenden Unterlagen sind je nach Art des Vorhabens einzureichen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle relevanten Dokumente vollständig vorliegen, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen:
Übersichtsplan
Erläuterung des Antrags/Vorhabens: Beschreibung der Maßnahme, einschließlich Angaben zu verwendeten Materialien
Aussagen zur Nutzung des Gebäudes, z. B. Unterscheidung zwischen Wohn- oder Gewerbenutzung, getrennt nach Geschossen.
Hinweis: Welche Unterlagen konkret benötigt werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Stelle unter schoetmar@bad-salzuflen.de, falls Unklarheiten bestehen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2-4 Wochen nach dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Antrag einreichen, inkl. aller notwendigen Unterlagen.
Prüfung durch die zuständige Abteilung der Stadt Bad Salzuflen.
Entscheidung über die Erlaubnis.
§ 144 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Für Fragen können Sie sich per E-Mail an die zuständige Stelle wenden: schoetmar@bad-salzuflen.de.
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