Sanierungsrechtliche Erlaubnis beantragen
Details
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unterliegen bestimmte Rechtsvorgänge einer Genehmigungspflicht. Ziel ist es, die städtebaulichen Ziele der Sanierung sicherzustellen. Zu den genehmigungspflichtigen Vorgängen zählen:
Abschluss oder Verlängerung von Miet- und Pachtverträgen mit einer Laufzeit über ein Jahr (Ausnahme: Wohnraummietverträge auf unbestimmte Zeit)
Bauliche Änderungen, einschließlich Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, auch genehmigungsfreie Änderungen nach BauO NRW 2018
Veräußerung eines Grundstücks
Bestellung oder Veräußerung eines Erbbaurechts
Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z. B. Grunddienstbarkeiten)
Abschluss schuldrechtlicher Verträge, die das Grundstück betreffen
Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
Teilung eines Grundstücks