Sanierungsrechtliche Erlaubnis beantragen

Details

Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unterliegen bestimmte Rechtsvorgänge einer Genehmigungspflicht. Ziel ist es, die städtebaulichen Ziele der Sanierung sicherzustellen. Zu den genehmigungspflichtigen Vorgängen zählen:

  • Abschluss oder Verlängerung von Miet- und Pachtverträgen mit einer Laufzeit über ein Jahr (Ausnahme: Wohnraummietverträge auf unbestimmte Zeit)

  • Bauliche Änderungen, einschließlich Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, auch genehmigungsfreie Änderungen nach BauO NRW 2018

  • Veräußerung eines Grundstücks

  • Bestellung oder Veräußerung eines Erbbaurechts

  • Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z. B. Grunddienstbarkeiten)

  • Abschluss schuldrechtlicher Verträge, die das Grundstück betreffen

  • Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast

  • Teilung eines Grundstücks

Hinweise

Wenn die Maßnahme oder Änderung nach BauO NRW 2018 genehmigungspflichtig ist (z. B. eine Nutzungsänderung), bedarf es keiner eigenen Beantragung der sanierungsrechtlichen Erlaubnis. Die Bearbeitung der sanierungsrechtlichen Erlaubnis erfolgt dann über die beantragte Baugenehmigung und ist nicht gesondert erforderlich.

Voraussetzungen

Das Grundstück muss sich in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befinden.

Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind je nach Art des Vorhabens einzureichen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle relevanten Dokumente vollständig vorliegen, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen:

  • Übersichtsplan

  • Erläuterung des Antrags/Vorhabens: Beschreibung der Maßnahme, einschließlich Angaben zu verwendeten Materialien

  • Aussagen zur Nutzung des Gebäudes, z. B. Unterscheidung zwischen Wohn- oder Gewerbenutzung, getrennt nach Geschossen.

Hinweis: Welche Unterlagen konkret benötigt werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Stelle unter schoetmar@bad-salzuflen.de, falls Unklarheiten bestehen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2-4 Wochen nach dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.

Verfahrensablauf

  1. Antrag einreichen, inkl. aller notwendigen Unterlagen.

  2. Prüfung durch die zuständige Abteilung der Stadt Bad Salzuflen.

  3. Entscheidung über die Erlaubnis.

Rechtsgrundlagen

§ 144 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Weiterführende Informationen

Für Fragen können Sie sich per E-Mail an die zuständige Stelle wenden: schoetmar@bad-salzuflen.de.