Sanierungsrechtliche Erlaubnis beantragen

Details

Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unterliegen bestimmte Rechtsvorgänge einer Genehmigungspflicht. Ziel ist es, die städtebaulichen Ziele der Sanierung sicherzustellen. Zu den genehmigungspflichtigen Vorgängen zählen:

  • Abschluss oder Verlängerung von Miet- und Pachtverträgen mit einer Laufzeit über ein Jahr (Ausnahme: Wohnraummietverträge auf unbestimmte Zeit)

  • Bauliche Änderungen, einschließlich Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, auch genehmigungsfreie Änderungen nach BauO NRW 2018

  • Veräußerung eines Grundstücks

  • Bestellung oder Veräußerung eines Erbbaurechts

  • Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z. B. Grunddienstbarkeiten)

  • Abschluss schuldrechtlicher Verträge, die das Grundstück betreffen

  • Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast

  • Teilung eines Grundstücks

Hinweise

Begriffe im Kontext

Sanierungssatzung, Schötmar, Sanierungsgebiet, Sanierung