Unterhaltstitel beurkunden
Details
Ein Unterhaltstitel ist eine rechtsverbindliche Urkunde, die die Zahlung von Unterhalt regelt. Er schafft Klarheit und Sicherheit für beide Parteien, da er bei Bedarf vollstreckt werden kann.
Eltern sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, erbringt diesen Unterhalt in Form von Geldzahlungen (Barunterhalt). Die Höhe richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die jährlich aktualisiert wird.
Die Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung erfolgt durch das Jugendamt. Der Unterhaltspflichtige erhält dabei eine Urkunde – den sogenannten Unterhaltstitel. Dieser dient als rechtliche Absicherung: Sollte der Unterhalt nicht gezahlt werden, kann der Unterhaltstitel direkt zur Zwangsvollstreckung genutzt werden.
Es gibt zwei Varianten:
Dynamischer Unterhaltstitel: Anpassung der Zahlungen an geänderte Lebensverhältnisse.
Statischer Unterhaltstitel: Festgelegter, unveränderter Betrag.
Hinweise
Ein Unterhaltstitel kann auch über einen Notar erstellt werden. Dies ist jedoch mit Kosten verbunden.
Sollte die unterhaltspflichtige Person den Unterhaltstitel später nicht erfüllen, kann dieser direkt vollstreckt werden.
Falls Sie einen Dolmetscher benötigen, informieren Sie uns bitte bei der Terminvereinbarung.