Unterhaltstitel beurkunden

Details

Ein Unterhaltstitel ist eine rechtsverbindliche Urkunde, die die Zahlung von Unterhalt regelt. Er schafft Klarheit und Sicherheit für beide Parteien, da er bei Bedarf vollstreckt werden kann.

Eltern sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, erbringt diesen Unterhalt in Form von Geldzahlungen (Barunterhalt). Die Höhe richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die jährlich aktualisiert wird.

Die Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung erfolgt durch das Jugendamt. Der Unterhaltspflichtige erhält dabei eine Urkunde – den sogenannten Unterhaltstitel. Dieser dient als rechtliche Absicherung: Sollte der Unterhalt nicht gezahlt werden, kann der Unterhaltstitel direkt zur Zwangsvollstreckung genutzt werden.

Es gibt zwei Varianten:

  • Dynamischer Unterhaltstitel: Anpassung der Zahlungen an geänderte Lebensverhältnisse.

  • Statischer Unterhaltstitel: Festgelegter, unveränderter Betrag.

Kosten

Die Beurkundung eines Unterhaltstitels ist beim Jugendamt kostenfrei.

Hinweise

  • Ein Unterhaltstitel kann auch über einen Notar erstellt werden. Dies ist jedoch mit Kosten verbunden.

  • Sollte die unterhaltspflichtige Person den Unterhaltstitel später nicht erfüllen, kann dieser direkt vollstreckt werden.

  • Falls Sie einen Dolmetscher benötigen, informieren Sie uns bitte bei der Terminvereinbarung.

Voraussetzungen

Um einen Unterhaltstitel beurkunden zu lassen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die unterhaltsberechtigte Person (z. B. Kind) hat Anspruch auf Unterhalt.

  • Die unterhaltspflichtige Person ist bereit, den Unterhalt freiwillig anzuerkennen.

  • Beide Parteien sind geschäftsfähig oder werden durch einen gesetzlichen Vertreter begleitet.

Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit, damit die Beurkundung durchgeführt werden kann:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.

  • Nachweis zur Höhe des festzusetzenden Unterhalts (z. B. Berechnungen des Jugendamtes oder eines Anwalts).

  • Falls vorhanden: Bisherige Unterhaltsregelungen (z. B. Urkunden oder Gerichtsurteile).

  • Originale ausländischer Urkunden benötigen eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher.

Bearbeitungsdauer

Die Erstellung der Urkunde vor Ort dauert in der Regel 45-60 Minuten.

Verfahrensablauf

  1. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Jugendamt.

  2. Klären Sie vorab die Höhe des Unterhalts, ggf. mit Unterstützung durch das Jugendamt.

  3. Erscheinen Sie persönlich mit allen notwendigen Unterlagen.

  4. Die Beurkundung erfolgt vor Ort durch eine Urkundsperson. Sie dauert in der Regel 45–60 Minuten.

  5. Sie erhalten eine beglaubigte Abschrift des Unterhaltstitels.

Wenn ein Dolmetscher benötigt wird, darf dieser nicht verwandt oder verschwägert mit den Beteiligten sein.

Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 1601 ff.

  • §§ 59, 60 SGB VIII

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Jugendamt oder auf der Website des Jugendamtes.