Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland beantragen

Details

Ist eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland gestorben, kann der Sterbefall auf Antrag ins deutsche Sterberegister eingetragen werden.

Die Beurkundung wird von dem deutschen Standesamt vorgenommen, wo die im Ausland gestorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hatte die im Ausland gestorbene Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist das Standesamt zuständig, wo die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die Person auch keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.

Antragsberechtigt sind:

  • Die Eltern der verstorbenen Person,

  • die Kinder der verstorbenen Person,

  • Ehegatte/Ehegattin oder Lebenspartner*in der verstorbenen Person,

  • jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann sowie

  • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

Hinweise

Es besteht die Möglichkeit die Nachbeurkundung digital oder per Post zu beantragen. Die erforderlichen Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Form vorgelegt werden.

Der Antrag kann auch über die deutsche Auslandsvertretung gestellt und so an das Standesamt Bad Salzuflen weitergeleitet werden.

Begriffe im Kontext

Nachbeurkundung, Sterbefall im Ausland, Registrierung, deutsche Sterbeurkunde