Bescheinigung über die Namensänderung beantragen
Details
Die Namensänderungsbescheinigung dokumentiert Ihre Namensänderung und dient als offizieller Nachweis. Das Standesamt Bad Salzuflen ist für die Ausstellung zuständig, wenn die Namensänderung dort wirksam entgegengenommen wurde.
Bei der Zuständigkeit der Ausstellung muss zwischen den verschiedenen Erklärungen unterschieden werden:
Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten/Lebenspartnern:
Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, welches das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister der erklärenden Person führt. Existiert kein Eintrag in einem deutschen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister, so wird die Bescheinigung von dem Standesamt ausgestellt, wo einer der Erklärenden seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Haben die Personen auch keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, stellt das Standesamt I in Berlin die Bescheinigung aus.
Erklärungen zur Namensangleichung:
Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, welches das Geburtenregister der Person führt, deren Name geändert werden soll. Wird die Erklärung im Zusammenhang mit einer Erklärung zur Namensführung von Ehegatten/Lebenspartnern abgegeben, so ist das Standesamt für die Ausstellung zuständig, das das Ehe- oder das Lebenspartnerschaftsregister führt; dieses Standesamt ist auch zuständig, wenn die Erklärung nicht im Zusammenhang mit einer Erklärung zur Namensführung von Ehegatten oder Lebenspartnern abgegeben und kein Geburtseintrag in Deutschland existiert. Existiert auch kein Eintrag in einem deutschen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister, ist das Standesamt zuständig, wo die erklärende Person seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die Person auch keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, stellt das Standesamt I in Berlin die Bescheinigung aus.
Erklärungen zur Namensführung des Kindes:
Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, welches das Geburtenregister führt, in dem die Geburt des Kindes beurkundet ist. Existiert kein deutscher Geburtseintrag des Kindes, wird die Bescheinigung von dem Standesamt ausgestellt, wo das Kind oder ein Elternteil seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Haben das Kind und die Eltern keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, stellt das Standesamt I in Berlin die Bescheinigung aus.
Erklärungen zur Reihenfolge der Vornamen:
Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, welches das Geburtenregister für die Person führt, deren Vornamen neu sortiert werden sollen. Existiert kein deutscher Geburtseintrag, ist das Standesamt für die Ausstellung zuständig, welches das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister der erklärenden Person führt. Existiert auch kein Eintrag in einem deutschen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister, so wird die Bescheinigung von dem Standesamt ausgestellt, wo die Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die Person auch keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, stellt das Standesamt I in Berlin die Bescheinigung aus.
Erklärungen nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag:
Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, welches das Geburtenregister für die Person führt, dessen Geschlechtseintrag und Vornamen geändert werden sollen. Existiert kein deutscher Geburtseintrag für die betroffene Person, ist das Standesamt für die Ausstellung zuständig, welches das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister der erklärenden Person führt. Existiert auch kein Eintrag in einem deutschen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister, so wird die Bescheinigung von dem Standesamt ausgestellt, wo die Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die Person auch keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, stellt das Standesamt I in Berlin die Bescheinigung aus.
Kosten
Die Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung kostet 9,00 Euro. Die Bezahlung per EC-Karte ist vor Ort möglich.
Hinweise
Sie haben die Möglichkeit die Bescheinigung digital oder per Post zu beantragen. Bitte fügen Sie dem Schreiben die erforderlichen Unterlagen bei.
Voraussetzungen
Die Namenserklärung muss durch das Standesamt Bad Salzuflen wirksam entgegengenommen worden sein.
Unterlagen
Einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter/eine Vertreterin:
Schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) der berechtigten Person und
einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) des Vertreters/der Vertreterin.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt 1–2 Wochen.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Bescheinigung mit den erforderlichen Nachweisen digital oder per Post.
Nach Bearbeitung meldet sich ein*e der Mitarbeiter*innen bei Ihnen zur Vereinbarung eines Abholtermins oder Sie erhalten die gewünschte(n) Bescheinigung(en) samt Rechnung per Post.
Rechtsgrundlagen
Die Ausstellung der Bescheinigung richtet sich nach § 46 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV).