Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Details

Jugendliche dürfen bei Eintritt in das Berufsleben nur beschäftigt werden, wenn sie zuvor vom Arzt untersucht worden sind (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber dar­über eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.

Um von den Kosten für die Untersuchung befreit zu werden, muss ein sogenannter Untersuchungsberechtigungsschein beim Arzt vorgelegt werden. Damit wird nachgewiesen, dass der Jugendliche unter 18 Jahre alt ist.

Ist der Jugendliche bei einer eventuellen Nachuntersuchung immer noch unter 18 Jahren, muss dem Arbeitgeber erneut ein Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt werden.

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann einfach und schnell online beantragt werden – siehe Antragsformulare.

Der Antrag kann auch durch ein Elternteil gestellt werden. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich. Die Jugendlichen können den die Untersuchung durchführenden Arzt frei wählen.

Wenn doch eine persönliche Vorsprache gewünscht wird, so ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Kosten

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Hinweise

  • Sinn und Zweck der Untersuchungen ist zu verhindern, dass Jugendliche mit Arbei­ten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden.

  • Der Untersuchungsberechtigungsschein kann nur für Jugendliche unter 18 Jahren ausgestellt werden.

  • Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor Beginn der Beschäftigung beantragt werden.

Voraussetzungen

  • unter 18 Jahre

  • Hauptwohnsitz in Bad Salzuflen

Unterlagen

Option 1: Online-Beantragung:

  • Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

Option 2: persönliche Vorsprache:

  • Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)

  • Terminvereinbarung

Bearbeitungsdauer

  • unmittelbarer Versand nach Online-Beantragung oder
  • Aushändigung sofort bei einem gebuchten Termin

Verfahrensablauf

Option 1: Online-Beantragung:

  1. Melden Sie sich mit Ihrem Personalausweis unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de an.

  2. Ergänzen Sie Informationen zu zukünftigen Beschäftigung.

  3. Prüfen Sie Ihre Daten und beantragen den Untersuchungsberechtigungsschein.

  4. Der Untersuchungsberechtigungsschein steht sofort zur Verfügung.

Option 2: persönliche Vorsprache:

  1. Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerservice.

  2. Weisen Sie Ihre Identität nach.

  3. Nach Prüfung wird Ihnen der Untersuchungsberechtigungsschein sofort ausgehändigt.

Rechtsgrundlagen

Die Ausstellung erfolgt auf Grundlage des § 32 Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).