Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Details
Jugendliche dürfen bei Eintritt in das Berufsleben nur beschäftigt werden, wenn sie zuvor vom Arzt untersucht worden sind (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber darüber eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
Um von den Kosten für die Untersuchung befreit zu werden, muss ein sogenannter Untersuchungsberechtigungsschein beim Arzt vorgelegt werden. Damit wird nachgewiesen, dass der Jugendliche unter 18 Jahre alt ist.
Ist der Jugendliche bei einer eventuellen Nachuntersuchung immer noch unter 18 Jahren, muss dem Arbeitgeber erneut ein Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt werden.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann einfach und schnell online beantragt werden – siehe Antragsformulare.
Der Antrag kann auch durch ein Elternteil gestellt werden. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich. Die Jugendlichen können den die Untersuchung durchführenden Arzt frei wählen.
Wenn doch eine persönliche Vorsprache gewünscht wird, so ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Kosten
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Hinweise
Sinn und Zweck der Untersuchungen ist zu verhindern, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann nur für Jugendliche unter 18 Jahren ausgestellt werden.
Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor Beginn der Beschäftigung beantragt werden.
Voraussetzungen
unter 18 Jahre
Hauptwohnsitz in Bad Salzuflen
Unterlagen
Option 1: Online-Beantragung:
Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Option 2: persönliche Vorsprache:
Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Terminvereinbarung
Bearbeitungsdauer
- unmittelbarer Versand nach Online-Beantragung oder
- Aushändigung sofort bei einem gebuchten Termin
Verfahrensablauf
Option 1: Online-Beantragung:
Melden Sie sich mit Ihrem Personalausweis unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de an.
Ergänzen Sie Informationen zu zukünftigen Beschäftigung.
Prüfen Sie Ihre Daten und beantragen den Untersuchungsberechtigungsschein.
Der Untersuchungsberechtigungsschein steht sofort zur Verfügung.
Option 2: persönliche Vorsprache:
Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerservice.
Weisen Sie Ihre Identität nach.
Nach Prüfung wird Ihnen der Untersuchungsberechtigungsschein sofort ausgehändigt.
Rechtsgrundlagen
Die Ausstellung erfolgt auf Grundlage des § 32 Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).