Räumdienst

Details

Die Straßenwinterwartung unterscheidet sich auf Gehwegen und Fahrbahnen:

Den Gehweg vor seinem Grundstück muss der Anlieger von Schnee freihalten und mit abstumpfenden Mitteln ohne Salz bestreuen. Nur in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) ist Salz erlaubt. Nach 20:00 Uhr ist gefallener Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Zwischen 7:00 und 20:00 Uhr muss Schnee unmittelbar nach Ende des Schneefalls geräumt und entstandene Glätte sofort bestreut werden. Schnee und Eis ist auf den Gehwegrand zur Fahrbahn hin zu lagern. Nur wo dies nicht möglich ist, darf auch der Fahrbahnrand benutzt werden. Schnee und Eis von Grundstücken gehört nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn.

Zu den Gehwegen gehören auch kombinierte Rad-/Gehwege, Bushaltestellen, von Fußgängern benutzbare Fahrbahnseitenstreifen, Kfz-Parkplätze auf Gehwegen und bei Straßen ohne Gehweg (zum Beispiel in verkehrsberuhigten Bereichen) ein 1,5 Meter breiter Streifen an den Rändern.

Die Fahrbahnen der Straßen, die vom Baubetriebshof der Stadt geräumt und gestreut werden, sind im Straßenverzeichnis (siehe Links) zu finden. Auf den Fahrbahnen der übrigen Straßen findet durch den Baubetriebshof keine Winterwartung statt.

Zu den Fahrbahnen gehören auch Radwege ohne Fußgängerverkehr, Sicherheits- und Parkstreifen, Haltestellenbuchten und Fußgängerzonen mit Anliegerverkehr.

Begriffe im Kontext

Gehweg räumen, Winterdienst, Winterwartung, Schnee räumen