Anmeldung Kinderbetreuungsplatz in einer Kindertagespflege

Details

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, die Kindern unter drei Jahren, aber auch älteren Kindern flexible Betreuungszeiten bietet. Eine qualifizierte Tagespflegeperson betreut bis zu fünf Kinder in ihrem Haushalt oder in eigens dafür angemieteten Räumen. Eltern können so Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Studium mit der Betreuung ihrer Kinder vereinbaren.

Die Betreuung umfasst Erziehung, Bildung und Förderung und wird durch den öffentlichen Jugendhilfeträger finanziert. Bei einem durch das Jugendamt geförderten Platz ist Ihr Kind gesetzlich unfallversichert.

Kosten

Die Vermittlung einer Tagespflegeperson ist kostenfrei. Eltern zahlen einkommensabhängige Beiträge gemäß der Elternbeitragssatzung der Stadt Bad Salzuflen. Die Vereinbarung zusätzlicher Elternbeiträge mit der Tagespflegeperson ist unzulässig. Für Verpflegungskosten kann ein Essensgeld vereinbart werden.

Hinweise

  • Vertretungsregelungen: Für geplante Ausfallzeiten der Tagespflegeperson, wie z. B. Urlaub, sind individuelle Vereinbarungen zu treffen. Bei unvorhergesehenem Ausfall unterstützt das Jugendamt auf Wunsch bei der Suche nach einer Vertretung.

  • Versicherung: Kinder sind gesetzlich durch die Landesunfallkasse unfallversichert.

Fristen

Vertretungsregelungen: Für geplante Ausfallzeiten der Tagespflegeperson, wie z. B. Urlaub, sind individuelle Vereinbarungen zu treffen. Bei unvorhergesehenem Ausfall unterstützt das Jugendamt auf Wunsch bei der Suche nach einer Vertretung.

Unterlagen

Antragsvordrucke erhalten Sie beim Erstgespräch im Jugendamt oder als Download.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Verfahrensablauf

  1. Bedarfsklärung: Vereinbaren Sie einen Termin mit der Fachberatung Kindertagespflege im Jugendamt.

  2. Vermittlung: Die Fachberatung prüft Ihre Bedarfe und vermittelt eine passende Tagespflegeperson.

  3. Kennenlernen: Eltern und Tagespflegeperson führen ein persönliches Gespräch.

  4. Antragstellung: Eltern und Tagespflegeperson unterzeichnen die Betreuungsvereinbarung und stellen den Antrag auf Zahlung des Tagespflegegeldes beim Jugendamt.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 22, 23, 24 und 43 SGB VIII

  • §§ 21-24 KiBiz NRW

Weiterführende Informationen

Übernahme der Kosten frühestens ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag beim Jugendamt eingegangen ist.