Bauabnahme, Bauzustandsbesichtigung, Bauüberwachung

Details

Nach der Durchführung baugenehmigungspflichtiger Vorhaben (siehe auch Baugenehmigung) ist die Fertigstellung des Rohbaus sowie später die abschließende Fertigstellung des Bauvorhabens der Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig (mindestens 1 Woche vorher) anzuzeigen. Die Bauaufsichtsbehörde führt dann in aller Regel eine Bauzustandsbesichtigung durch und überprüft hierbei, ob das Vorhaben entsprechend der Baugenehmigung erstellt worden ist und ob ggf. bauliche Mängel vorliegen.

Hinweise

Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind. Zur Besichtigung des Rohbaues sind die Bauteile, die für die Standsicherheit und, soweit möglich, die Bauteile, die für den Brand- und Schallschutz wesentlich sind, derart offen zu halten, dass Maße und Ausführungsart geprüft werden können. Die abschließende Fertigstellung umfasst die Fertigstellung auch der Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen.

Begriffe im Kontext

Abnahme, Baukontrolle