Verkehrszeichenstörung
Details
Bitte melden Sie uns, wenn eine Beschädigung / ein Defekt an Verkehrseinrichtungen vorliegt. Bitte machen Sie folgende Angaben:
Was ist defekt (Ampel, Schild, Straße, Gehweg)
Beschreibung des Schadens
Besteht eine Gefährdung durch den Schaden (zum Beispiel Scherben, Fahrbahn blockiert, tiefes Loch...)
Genaue Ortsangabe (Straße, Hausnummer, markante Punkte)
Ihr Name, Anschrift und Telefonnummer (für Rückfragen, insbesondere wenn Sie Zeuge einer Beschädigung wurden)
Wurde der Schaden durch jemand anderen verursacht? Wenn ja, bitte sachdienliche Hinweise angeben (zum Beispiel Kfz-Kennzeichen, Name, Beschreibung des Verursachers, Datum/Uhrzeit, Zeugen)
Wurde die Polizei benachrichtigt?
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Poller und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.
Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.
Das kann zum Beispiel betreffen:
-
Ampeln
- Ausfall
- Taktung fehlerhaft
- einzelne Lichter defekt
- Ruftaste defekt
- Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
- Ampelmast verdreht oder schief
-
Verkehrsschilder
- Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
- Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
- Verkehrsschild ausgeblichen
- Mast verdreht oder schief
- Verkehrsschild zugewachsen
- defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen
Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.
Kosten
Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise
Keine
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Unterlagen
Bitte geben Sie den genauen Standort des Verkehrszeichens an.
Bearbeitungsdauer
Keine Bearbeitungsfrist