Mitwirkungspflicht Zweitwohnungsteuer wahrnehmen
Details
Die Stadt Bad Salzuflen erhebt eine Zweitwohnungsteuer für Nebenwohnungen, die im Stadtgebiet genutzt werden. Eine Nebenwohnung ist ein Wohnraum, der nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend bewohnt wird.
Die Anmeldung erfolgt zunächst bei der Bürgerberatung als „Nebenwohnung Bad Salzuflen“. Im Anschluss prüft der Fachdienst Steuern und Beteiligungen, ob eine Steuerpflicht besteht. Hierfür erhalten Sie eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer sowie einen Erläuterungsbogen, die ausgefüllt zurückgegeben werden müssen.
Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten unter anderem für:
Wohnungen in Pflegeheimen oder Einrichtungen für betreuungsbedürftige Personen.
Wohnungen, die aus beruflichen Gründen von Verheirateten mit Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde genutzt werden.
Hinweise
Die Steuerpflicht richtet sich nach der Satzung zur Zweitwohnungsteuer der Stadt Bad Salzuflen.
Die Mitwirkungspflicht ist in § 8 der Zweitwohnungssteuersatzung geregelt.
Den aktuellen Steuersatz entnehmen Sie bitte § 5 der Zweitwohnungssteuersatzung.