Vorkaufsrecht
Rudolph-Brandes-Allee 14, 32105 Bad SalzuflenDas Vorkaufsrecht dient der Sicherung der Bauleitplanung und städtebaulicher Maßnahmen. Der Stadt Bad Salzuflen steht es u.a. zu, wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und diese Fläche für eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder für Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt ist. Es kommt jedoch nur beim Kauf von Grundstücken in Betracht und grundsätzlich nicht beim Kauf von Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten. Außerdem ist das Vorkaufsrecht auch ausgeschlossen, wenn der Eigentümer es an seinen Ehegatten oder an folgende Personen verkauft: In gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt (Geschwister, Nichten/Neffen, Großnichten/-neffen).
GEBÜHREN
20,00 Euro vom Grundstückskäufer
UNTERLAGEN
Notarieller Grundstückskaufvertrag bzw. ein Auszug aus dem das konkrete Grundstück und die Kaufparteien hervorgehen.
BESONDERHEITEN
In der Regel legt der beurkundende Notar der Stadt den Kaufvertrag zur Prüfung des Vorkaufsrechts vor. Besteht kein Vorkaufsrecht oder verzichtet die Stadt auf die Ausübung, wird darüber eine Bescheinigung ausgestellt (Vorkaufsrechtsverzichtserklärung). Diese wird regelmäßig direkt an den Notar geschickt. Die Bescheinigung wird benötigt, um die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu veranlassen. Dem Käufer geht der Gebührenbescheid für die Bescheinigung zu.
BEARBEITUNGSZEIT
Innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage des Kaufvertrags.
RECHTLICHE GRUNDLAGE
§§ 24 ff. Baugesetzbuch