Schü­ler­fahrt­kos­ten über­neh­men

Parkstraße 20, 32105 Bad Salzuflen

Was sind Schülerfahrkosten?
Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, dem/derSchüler*inzumutbare Art derBeförderung zur Schuleund zurück notwendig entstehen.Rechtsgrundlage ist dieSchülerfahrkostenverordnung für das LandNordrhein-Westfalen (SchfkVO).


Wer trägt die Schülerfahrkosten?
Schülerfahrkosten werden vom Schulträger der jeweilsbesuchten Schule übernommen.Der Schulträgerfür die Schulen in Bad Salzuflen ist die Stadt Bad Salzuflen.Der Schulträger hat dieKostenfür die Beförderung zu tragen. Er entscheidet über Art und Umfang der Schülerbeförderung. Eine Pflicht zurBeförderungbestehtnicht.


Wer bekommt überhaupt Schülerfahrkosten?
Entscheidend für die Übernahme vonSchülerfahrkosten ist grundsätzlich die Länge des Schulweges:

- Grundschulemehr als 2 km
- Sekundarstufe I und Gymnasium Einführungsphase/Jahrgangsstufe 10mehr als 3,5 km
- Sekundarstufe IIimehr als5 km (Gymnasium nur Q1 und Q2/Jahrgangsst. 11 u. 12; in der Gesamtschule EF, Q1und Q2/Jahrgangsstufen 11-13)

Schulwegfür die weiterführenden Schulenist der kürzesteFußwegzwischen der Wohnung der Schüler*innenundder nächstgelegenen Schule. Schulweg für die Grundschulen ist der kürzesteFußwegzwischender Wohnung und derGrundschulein dessenSchuleinzugsbereichdas Kind lebt. InAusnahmefällen könnenzum Beispielgesundheitliche Gründe oder die Beschaffenheit des Schulwegeseinen Anspruch begründen.


Wie erfüllt der Schulträger seine Pflicht zur Übernahme von Fahrkosten?
In der Regel erhalten die berechtigten Schülerinnen und Schüler Fahrkarten für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).


Wie können die Schülerfahrkartenbeantragt werden?
Schülerfahrkosten zu einer Bad Salzufler Schule werden nur auf Antrag übernommen. Der Antrag ist einmalig bei Aufnahme an der Schule (Klasse 1 bzw. 5, Schulwechsel, Zuzug) zu stellen und sollte rechtzeitigvor Schuljahresbeginn im Schulbüro abgegeben werden. Antragsformulare sind dort erhältlich. Besteht einAnspruch, werden die Schülermonatskarten für ein Schuljahr (Bewilligungszeitraum) jeweils zu Beginn desSchuljahres in der Schule an die Schüler*innen ausgegeben.


Wie könnenSchülerfahrten für Personen ohne Anspruchsvoraussetzungen (Selbstzahler)beantragt
werden?

Nicht Anspruchsberechtigte (Selbstzahler) können fürdieKinder, dieeineweiterführende Schulein BadSalzuflen besuchen, ebenfalls ein SchülerTicket Westfalen erwerben. Mit demAbo Online-Buchungstool:https://www.lippemobil.de/de/tickets-tarife/abos/kann das Ticket direkt bei der Verkehrsgesellschaft bestellt werden.Dafür werdenIhnen zunächstmonatlich 36€in voller Höhe berechnet. Von derStadt BadSalzuflenerhalten Sie nachträglich einen Zuschuss vonmonatlich 24€auf Ihre angegebene Kontoverbindung. Damit kostet das Ticket letztendlich fürSelbstzahler12€.


Welche Nutzungsmöglichkeiten hat das SchülerTicket Westfalen?

  • gilt für beliebig viele Fahrten mit Bussen,Stadtbahnenund Nahverkehrszügen (2. Klasse) im gesamten Raum desWestfalen Tarifs.
  • ist ganztägig gültig, auch samstags, sonntags, an NRW-Feiertagen und in den NRW-Ferien.
  • gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschließlich ersten Werktag (Mo-Fr) des Folgemonats.
  • gilt für eine bestimmte Person und kann nicht an andere Personen weitergegeben werden.
  • eine Personen-und Fahrradmitnahme ist nicht inbegriffen. Hierfür sind zusätzliche Tickets notwendig.
  • die Nutzung der 1. Klasse ist nicht möglich.


Was ist zu tunbeiÄnderungen?
Ändern sich die Anspruchsvoraussetzungen im Laufe eines Schuljahres (z. B. durch Umzug/Schulwechsel), sind bereits erhaltene Schülerfahrkartenfür Anspruchsberechtigteunverzüglichan das Schulbüro zurückzugeben.


Weitere Fragen?
DiesesInfo-Blatt gibt eine Übersicht über grundsätzliche Regelungen zum Thema „Schülerfahrkosten“.Weitere Fragen beantwortet das Schulbüro oder der Fachdienst Schule der Stadt Bad Salzuflen,
FrauBirgit Koch,05222/952-276;Mail:b.koch@bad-salzuflen.de.


Fahrplanauskünfte?

  • Stadtbusbüro Bad Salzuflen im Hause der Stadtwerke, Uferstraße 36-44, 32108 Bad Salzuflen, 05222/808-340; Mail:stadtbus@stwbs.de
  • OWLVerkehr-Hotline:05231/977-681
  • www.owlverkehr.de.

GEBÜHREN
keine

UNTERLAGEN
Antragsformular

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Infoblatt Schülerfahrtkosten
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Fach­dienst Schu­le

ANSCHRIFT

Kurgastzentrum, Eingang über Bleichstraße
Parkstraße 20
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 16:00 Uhr, Do 08:00 - 17:30 Uhr, Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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ETAGE / ZIMMER
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