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Hier finden Sie die Wahlergebnispräsentation zur Integrationsratswahl 2025.
Zum Thema Rente gibt es für Bad Salzuflen vier Ansprechstellen mit folgenden Aufgaben:
1. Versicherungsstelle der Stadtverwaltung
Aufnahme von Rentenanträgen
Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung z.B. für den Rententräger oder im Versorgungsausgleich bei Scheidung
Information und Hilfestellung bei Fragen rund um die gesetzliche Rente, z.B. Erläuterung von Bescheiden und Schreiben der Rententräger
Prüfung von Versicherungsverläufen und Entscheidungen der Rententräger sowie ggf. Aufnahme von Widersprüchen
Aufnahme von Rehaanträgen
Sammelpostdienst zu den Rententrägern
Beglaubigungen für Rentenzwecke
Die Versicherungsstelle entscheidet nicht über Rentenanträge und macht keine verbindliche Rechtsberatung!
2. Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Bielefeld
gibt darüber hinaus verbindliche Auskünfte zu den Rentenkonten
3. Versichertenberater in Bad Salzuflen
Aufnahme von Rentenanträgen
Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung z.B. für den Rententräger oder im Versorgungsausgleich bei Scheidung
Information und Hilfestellung bei Fragen rund um die gesetzliche Rente, z.B. Erläuterung von Bescheiden / Schreiben der Rententräger
Prüfung von Versicherungsverläufen und Entscheidungen der Rententräger sowie ggf. Aufnahme von Widersprüchen
Sammelpostdienst zu den Rententrägern
Versichertenberater entscheiden nicht über Rentenanträge und machen keine verbindliche Rechtsberatung!
Kontakt:
Christel Engelhardt – Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung Bund
Liegnitzer Straße 1
32105 Bad Salzuflen
Tel.: 05222 8074146
Mail: rcengelhardt@web.de
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung.
4. Rentenservice der Deutschen Post
für Anschriften- und Kontenänderungen von Rentenbeziehern
Hilfestellung leisten auch die Postfilialen Steege 14b, 32105 Bad Salzuflen (Innenstadt) und Ladestr. 1, 32108 Bad Salzuflen (Schötmar)
Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder waren, haben Sie ein Rentenversicherungskonto. Hier werden alle Daten gespeichert, die für Ihre Rente wichtig sind.
Die Deutsche Rentenversicherung speichert darin:
Sie können die dort gespeicherten Daten jederzeit einsehen. Sie können Ihren Versicherungsverlauf auch jederzeit prüfen lassen.
Wenn Sie 43 Jahre alt sind und Ihre Anschrift aktuell ist, sendet Ihnen die Rentenversicherung automatisch einen Versicherungsverlauf zu. So können Sie die gespeicherten Daten überprüfen. Anschließend erhalten Sie alle 6 Jahre einen Versicherungsverlauf.
Wenn die gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sind, sollten Sie diese rechtzeitig berichtigen oder ergänzen lassen. Dazu müssen Sie einen Kontenklärungsantrag stellen. Nur wenn Ihr Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer späteren Rente richtig berechnet werden. Zudem wird Ihr späterer Rentenantrag so schneller bearbeitet. Auch zur Altersvorsorge können wir Sie besser beraten, wenn Ihre Daten korrekt sind.
Die rechtzeitige Kontoklärung ist auch wichtig, weil Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Arbeitgeber Unterlagen nur für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren.
keine Gebühr
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Renten werden nur auf Antrag gezahlt. Bei Antragstellung werden auch Lücken im Versicherungskonto geklärt (Kontenklärung).
Formulare sind in der Regel so kompliziert auszufüllen, dass Fehler passieren können. Die persönliche Vorsprache in der Versicherungsstelle wird daher empfohlen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bei der Antragstellung in der Versicherungsstelle ist dies sehr individuell und sollte daher im Rahmen der Terminvergabe zwischen dem Antragsteller und dem zuständigen Ansprechpartner geklärt werden.
Es sind nur von der Versicherungsstelle angeforderte Originalunterlagen mitzubringen.
Bei Altersrente:
3 Monate vor Erreichen der Altersgrenze den Antrag stellen, damit die Altersrente rechtzeitig ausgezahlt werden kann.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Monat.
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
Persönlicher Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.