Bewohnerparkausweis beantragen

Details

Für Bewohner von besonders belasteten Wohngebieten hat die Stadt Bad Salzuflen Erleichterungen für das Parken durch die Einrichtung des Bewohnerparkens vorgesehen. Bewohner, die in diesen Straßen amtlich gemeldet und auch tatsächlich wohnhaft sind, können einen Bewohnerparkausweis beantragen, der sie von der Bezahlung der jeweils einzelnen Parkgebühr befreit. Der Bewohnerparkausweis sichert Ihnen keinen speziellen Parkplatz, sondern gestattet Ihnen das Parken auf einem, der in der Zone ausgewiesenen Parkplätze.

Unter sichtbarer Auslage des Bewohnerparkausweises ist auf den in der jeweiligen Parkzone ausgewiesenen Parkplätzen das Parken erlaubt. Die Sie betreffenden Parkbereiche werden Ihnen mit der Genehmigung bekanntgegeben.

Der Antrag kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. Bei Wegzug aus Bad Salzuflen ist der Ausweis wieder im Fachdienst Ordnungswesen abzugeben.

Nach Ausstellung des Parkausweises ist dieser 1 Jahr gültig.

Parkausweise werden nur für nachweislich dauerhaft genutzte Fahrzeuge ausgestellt, nicht für Fahrzeuge mit rotem Kfz-Kennzeichen und Kfz Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen.

Für Fahrzeuge mit einer Länge von über 5,25 m werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.

Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge, die nicht Ihr Eigentum sind

Sie können auch einen Bewohnerausweis für ein Fahrzeug erhalten, das nicht auf Sie zugelassen ist (Beispiel: Sie wohnen im der Hermannstraße, nutzen aber hauptsächlich das Fahrzeug der Mutter, die nicht dort wohnt). In diesen Fällen müssen Sie vom Halter eine Bestätigung vorlegen (der Halter muss bestätigen, dass der Nutzer allein und ausschließlich das Fahrzeug nutzt).

Haben Sie einen Zweitwohnsitz?

Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die in einer Bewohnerparkzone in Bad Salzuflen mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind und dort auch wohnen.

Verlängerung

Zur Verlängerung ist der Fahrzeugschein, der alte Ausweis sowie der Personalausweis/Reisepass des Antragstellers vorzulegen. Die Verlängerung kann frühestens einen Monat vor Ablauf erfolgen, zählt aber ab Ablaufdatum.

Haben Sie ein neues Auto erworben, den Ausweis verloren oder sind in eine andere Parkzone umgezogen?

Für Ersatzausstellung nach Verlust sowie bei Änderungen der Parkzone nach einem Umzug und/oder einer Änderung des amtlichen Kennzeichens wird eine Gebühr von 17,00 € erhoben. Der Genehmigungszeitraum bleibt unverändert.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (Kraftfahrzeugschein)
  • alter Parkausweis, wenn vorhanden
  • Bestätigung des Fahrzeughaltenden, falls Antragstellender nicht Eigentümer*in ist

Bearbeitungsdauer

2-4 Wochen

Aufgrund der Wetterlage konnte die Restmülltonnentour am 28.01. in folgenden Straßen nicht durchgeführt werden:

  • Salzufler Straße,

  • Roseggerweg,

  • Steinkuhlenstraße,

  • Steinweg,

  • Stiftweg,

  • Langenbergstraße,

  • Auf der Heide,

  • Am Bismarckturm

  • Käthe-Kollwitz-Straße

Die ausgefallene Abfuhr wird am 03.02.2026 nachgefahren. Sollte Ihre Straße nicht in der Auflistung enthalten sein und keine Abfuhr erfolgt sein, bitten wir Sie, sich direkt mit dem zuständigen Entsorgungsunternehmen PreZero in Verbindung zu setzen.

Kontakt PreZero:
Telefon: 05261/2580–15

Weiter war die Entsorgung der gelben Tonnen am 28.01. in allen Bezirken nur eingeschränkt möglich. Einzelne Nebenstraße und Sackgassen konnten nicht angefahren werden. Das zuständige Entsorgungsunternehmen Remondis teilte mit, dass diese Straßen nicht nachgefahren werden.

Infolgedessen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, den zusätzlich anfallenden Abfall bei der nächsten Abfuhr in Säcken neben der gelben Tonne bereitzustellen.