Parkausweis für Bewohner
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenFür Bewohner von besonders belasteten Wohngebieten hat die Stadt Bad Salzuflen Erleichterungen für das Parken durch die Einrichtung des Bewohnerparkens vorgesehen. Bewohner, die in diesen Straßen amtlich gemeldet und auch tatsächlich wohnhaft sind, können einen Bewohnerparkausweis beantragen, der sie von der Bezahlung der jeweils einzelnen Parkgebühr befreit. Der Bewohnerparkausweis sichert Ihnen keinen speziellen Parkplatz, sondern gestattet Ihnen das Parken auf einem, der in der Zone ausgewiesenen Parkplätze.
Der Antrag kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. Bei Wegzug aus Bad Salzuflen ist der Ausweis wieder im Fachdienst Tiefbau abzugeben.
Nach Ausstellung des Parkausweises ist dieser 1 Jahr gültig.
Verlängerung
Zur Verlängerung ist der Fahrzeugschein, der alte Ausweis sowie der Personalausweis/Reisepass des Antragstellers vorzulegen. Die Verlängerung kann ab ca. 4 Wochen vor Ablauf erfolgen, zählt aber ab Ablaufdatum.
Haben Sie ein neues Auto erworben?
Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Bewohnerparkausweis unter Vorlage eines Ausweises und des Fahrzeugscheines sofort umschreiben zu lassen. Die Umschreibung ist kostenlos.
Haben Sie einen Zweitwohnsitz?
Auch für den Zweitwohnsitz kann ein Bewohnerparkausweis beantragt werden.
Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge, die nicht Ihr Eigentum sind
Sie können auch einen Bewohnerausweis für ein Fahrzeug erhalten, das nicht auf Sie zugelassen ist (Beispiel: Sie wohnen im der Hermannstraße, nutzen aber hauptsächlich das Fahrzeug der Mutter, die nicht dort wohnt). In diesen Fällen müssen Sie vom Halter eine Bestätigung vorlegen (der Halter muss bestätigen, dass der Nutzer allein und ausschließlich das Fahrzeug nutzt).
Verlust des Bewohnerparkausweises
Bei Verlust können Sie gegen eine Verlustbescheinigung einen Ersatz für die restliche Laufzeit erhalten.
Unter sichtbarer Auslage des Bewohnerparkausweises ist auf den in der jeweiligen Parkzone ausgewiesenen Parkplätzen das Parken erlaubt. Die Sie betreffenden Parkbereiche werden Ihnen mit der Genehmigung bekanntgegeben.
GEBÜHREN
30,70 Euro Verwaltungsgebühr
Eine Erstattung der Verwaltungsgebühr bei vorzeitiger Rückgabe des Ausweises ist nicht möglich.
UNTERLAGEN
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (Kraftfahrzeugschein)
- alter Parkausweis, wenn vorhanden
- Bestätigung des Fahrzeughalters, falls Antragsteller nicht Eigentümer ist
BEARBEITUNGSZEIT
2-4 Wochen
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Straßenverkehrsordnung (StVO)