Parkausweis für Bewohner
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenFür Bewohner von besonders belasteten Wohngebieten hat die Stadt Bad Salzuflen Erleichterungen für das Parken durch die Einrichtung des Bewohnerparkens vorgesehen. Bewohner, die in diesen Straßen amtlich gemeldet und auch tatsächlich wohnhaft sind, können einen Bewohnerparkausweis beantragen, der sie von der Bezahlung der jeweils einzelnen Parkgebühr befreit. Der Bewohnerparkausweis sichert Ihnen keinen speziellen Parkplatz, sondern gestattet Ihnen das Parken auf einem, der in der Zone ausgewiesenen Parkplätze.
Unter sichtbarer Auslage des Bewohnerparkausweises ist auf den in der jeweiligen Parkzone ausgewiesenen Parkplätzen das Parken erlaubt. Die Sie betreffenden Parkbereiche werden Ihnen mit der Genehmigung bekanntgegeben.
Der Antrag kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. Bei Wegzug aus Bad Salzuflen ist der Ausweis wieder im Fachdienst Ordnungswesen abzugeben.
Nach Ausstellung des Parkausweises ist dieser 1 Jahr gültig.
Parkausweise werden nur für nachweislich dauerhaft genutzte Fahrzeuge ausgestellt, nicht für Fahrzeuge mit rotem Kfz-Kennzeichen und Kfz Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen.
Für Fahrzeuge mit einer Länge von über 5,25 m werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.
Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge, die nicht Ihr Eigentum sind
Sie können auch einen Bewohnerausweis für ein Fahrzeug erhalten, das nicht auf Sie zugelassen ist (Beispiel: Sie wohnen im der Hermannstraße, nutzen aber hauptsächlich das Fahrzeug der Mutter, die nicht dort wohnt). In diesen Fällen müssen Sie vom Halter eine Bestätigung vorlegen (der Halter muss bestätigen, dass der Nutzer allein und ausschließlich das Fahrzeug nutzt).
Haben Sie einen Zweitwohnsitz?
Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die in einer Bewohnerparkzone in Bad Salzuflen mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind und dort auch wohnen.
Verlängerung
Zur Verlängerung ist der Fahrzeugschein, der alte Ausweis sowie der Personalausweis/Reisepass des Antragstellers vorzulegen. Die Verlängerung kann frühestens einen Monat vor Ablauf erfolgen, zählt aber ab Ablaufdatum.
Haben Sie ein neues Auto erworben, den Ausweis verloren oder sind in eine andere Parkzone umgezogen?
Für Ersatzausstellung nach Verlust sowie bei Änderungen der Parkzone nach einem Umzug und/oder einer Änderung des amtlichen Kennzeichens wird eine Gebühr von 17,00 € erhoben. Der Genehmigungszeitraum bleibt unverändert.
GEBÜHREN
120,00 € Jahresgebühr
In der Jahresgebühr sind 30,70 Euro Verwaltungsgebühr enthalten.
Bewohnerparkausweise, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Gebührenordnung am 01.05.2024 noch nicht abgelaufen sind, behalten ihre Gültigkeit.
UNTERLAGEN
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (Kraftfahrzeugschein)
- alter Parkausweis, wenn vorhanden
- Bestätigung des Fahrzeughaltenden, falls Antragstellender nicht Eigentümer*in ist
BEARBEITUNGSZEIT
2-4 Wochen
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Straßenverkehrsordnung (StVO)