Führungszeugnis
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenFührungszeugnisse werden vielfach zur Erlangung von behördlichen Genehmigungen oder zur Arbeitsaufnahme bei einer Behörde gebraucht. Sollten Sie ein Führungszeugnis benötigen, dann teilt Ihnen dies die jeweilige Behörde mit.
Es gibt verschiedene Führungszeugnisse:
- für private Zwecke: Das Zeugnis wird Ihnen nach Hause gesandt
- für eine Behörde: Das Zeugnis wird direkt der Behörde zugesandt. Dafür nennen Sie bitte die Anschrift des Empfängers.
- erweitertes Führungszeugnis: dies wird zum Beispiel benötigt:
- wenn es in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist,
- für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch,
- für eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger,
- für eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen.
Bei Selbstständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.
Hinweis:
Personen, die nicht mehr in Deutschland leben, müssen das Führungszeugnis beim Bundeszentralregister direkt beantragen.
GEBÜHREN
13,00 Euro
UNTERLAGEN
Personalausweis oder Reisepass.
Das Führungszeugnis ist persönlich in der Bürgerberatung zu beantragen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich.
BEARBEITUNGSZEIT
Die Wartezeit beträgt ca. eine Woche bis das Führungszeugnis der Behörde oder dem Antragssteller zugesandt ist.