Führungszeugnis beantragen

Details

Das Führungszeugnis ist ein offizieller Nachweis über rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen, der von Privatpersonen und Behörden angefordert werden kann.

Das Führungszeugnis gibt es in unterschiedlichen Ausführungen:

  1. Privatführungszeugnis: Für private Zwecke, etwa zur Vorlage bei einem Arbeitgeber.

  2. Behördliches Führungszeugnis: Vorgesehen für die Vorlage bei Behörden, z. B. im Rahmen einer Fahrerlaubnis.

  3. Erweitertes Führungszeugnis: Für Tätigkeiten in bestimmten Berufsgruppen, wie z.B. bei der Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, wenn gesetzlich erforderlich.

  4. Europäisches Führungszeugnis: Für Personen mit EU-Staatsangehörigkeit (allein oder in Kombination mit der deutschen Staatsangehörigkeit).

Sie können das Führungszeugnis online über das Portal des Bundesamts für Justiz oder persönlich im Bürgerservice der Stadt Bad Salzuflen beantragen.

Für die persönliche Beantragung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Kosten

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro und kann in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Unter gewissen Voraussetzungen entfallen die Gebühren. Beachten Sie dazu das Merkblatt zur Gebührenbefreiung (siehe unter Weiterführende Links).

Hinweise

Bitte informieren Sie uns bei der Antragstellung darüber, ob Sie ein privates, ein behördliches oder ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, da unterschiedliche Verfahrenswege bestehen.

Beachten Sie, dass für ein erweitertes Führungszeugnis eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis benötigt, inklusive Bestätigung der Voraussetzungen gemäß § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen muss. Eine Vorlage finden Sie unter "Downloads".

Eine Beantragung durch Dritte mit Vollmacht ist nicht möglich.

Fristen

Voraussetzungen

Option 1: Online-Beantragung

  • Vollendung des 14. Lebensjahres

  • eingeschaltete Online-Ausweisfunktion

  • installierte Ausweis-App zur Authentifizierung auf dem Smartphone

Option 2: Persönliche Beantragung

  • Vollendung des 14. Lebensjahres

  • persönliche Vorsprache

Unterlagen

Option 1: Online-Beantragung

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel

  • freigeschaltete Online-Ausweisfunktion des Ausweisdokuments

  • installierte Ausweis-App zur Authentifizierung auf dem Smartphone

Option 2: Persönliche Beantragung

  • Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis der Identität

  • Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis benötigt, inklusive Bestätigung der Voraussetzungen gemäß § 30a Abs. 1 BZRG

  • Für das Behördenführungszeugnis: Die genaue Anschrift der empfangenden Behörde und ggf. das Aktenzeichen

Bearbeitungsdauer

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.

Verfahrensablauf

Option 1: Online-Beantragung

  1. Besuchen Sie die Homepage des Bundesamtes für Justiz.

  2. Authentifizieren Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel.

  3. Tätigen Sie die Bezahlung.

  4. Nach Absenden des Antrags wird Ihr Führungszeugnis erstellt und postalisch an Sie versendet.

Option 2: Persönliche Beantragung

  1. Besuchen Sie den Bürgerservice nach vorheriger Terminvereinbarung.

  2. Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor und bezahlen Sie die Gebühr.

  3. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Beantragung.

  4. Das Führungszeugnis wird nach erfolgreicher Bearbeitung per Post an Sie oder direkt an die empfangende Behörde gesendet.

Rechtsgrundlagen

§§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz.