Zu sehen ist eine verschneite Ladenstraße, auf der eine Hand Einkaufstüten in das Bild hält., © stock.adobe.com - Alina

La­den­öff­nungs­zei­ten

an Heiligabend, den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel

Bad Salzuflen (13.12.2023)

Die Gewerbebehörde der Stadt Bad Salzuflen weist auf die besonderen Regelungen zu Ladenöffnungen an Heiligabend, den Weihnachtsfeiertagen sowie zu den Tagen des Jahreswechsels hin. Die Regelungen sind im Ladenöffnungsgesetz sowie im Sonn- und Feiertagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verankert.

Ladenöffnungszeiten für Verkaufsstellen an Heiligabend

Da der Heiligabend diesjährig ein Sonntag ist, dürfen Verkaufsstellen nach dem Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen am 24. Dezember 2023 bis 14 Uhr öffnen. Allerdings nur, sofern die Verkaufsstelle:

  • ein Kernsortiment aus einer oder mehrerer der Warengruppen Blumen und Pflanzen (Floristik), Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren (Bäckerei) anbietet - für die Dauer von fünf Stunden - längstens jedoch bis 14 Uhr,
  • themenbezogene Waren oder Waren zum sofortigen Verzehr auf dem Gelände oder im Gebäude einer Kultur- oder Sport-Veranstaltung oder in einem Museum während der Veranstaltungs- und Öffnungsdauer, sofern sie der Versorgung der Besucherinnen und Besucher dienen, anbietet,
  • von landwirtschaftlichen Betrieben, ein Kernsortiment aus selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten bestehen hat, für die Dauer von fünf Stunden - längstens jedoch bis 14 Uhr.

Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume dürfen an Heiligabend nur in der Zeit von 10 bis 14 Uhr geöffnet sein.

Wichtiger Hinweis:
Verkaufsstellen des Lebensmitteleinzelhandels, Kioskbetriebe sowie sonstige Einzelhandelsbetriebe für den Verkauf anderer Waren - wie beispielsweise Textilien - ist die Öffnung an Heiligabend, an den beiden Weihnachtstagen an Neujahr und auch an Silvester (31. Dezember 2023), der ebenfalls ein Sonntag ist, nicht erlaubt. Auch der Verkauf von Silvesterfeuerwerksartikeln ist an diesem Tag (31. Dezember 2023) unzulässig.

Öffnungszeiten Spielhallen, ähnliche Unternehmen & gewerbliche Wettannahme an Heiligabend

Nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz NRW ist der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen ab 16.00 Uhr untersagt.

Besondere Öffnungszeiten 1. Weihnachtstag & Neujahr

Verkaufsstellen, die überwiegend Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren zum Verkauf anbieten, dürfen am 1. Weihnachtstag (25. Dezember 2023) sowie an Neujahr (01. Januar 2024) für die Dauer von fünf Stunden öffnen. Jedoch ist es nur erlaubt, diese Waren und ein begrenztes Randsortiment zu verkaufen. Hinweis: Diese Regelung gilt nicht für den 2. Weihnachtstag (26. Dezember 2023).

Weitere Sonderregelungen

Apotheken

Apotheken dürfen ganztägig öffnen. Es dürfen jedoch an Sonn- und Feiertagen nur Arznei-, Krankenpflege-sowie Säuglingspflege- und Säuglingsnährmittel, hygienische Artikel und Desinfektionsmittel abgegeben werden.

Tankstellen

Tankstellen dürfen auch an Sonn- und Feiertagen ganztägig öffnen, jedoch nur bestimmte Waren an diesen Tagen verkaufen wie Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, Betriebsstoffe und Reisebedarf und soweit diese zur Erhaltung der Fahrbereitschaft notwendig sind.

Flughäfen und Personenbahnhöfe

Flughäfen und Personenbahnhöfe dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztags geöffnet sein. Allerdings dürfen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten nur Artikel des Reisebedarfs verkauft werden. Einzige Ausnahme ist der 24. Dezember (Heiligabend). Hier ist der Verkauf grundsätzlich aber nur bis 17 Uhr erlaubt.

Zum Reisebedarf gehören: Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken, Spielzeug geringen Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten.

Hinweis:
Über eine Öffnung entscheidet der jeweilige Ladeninhaber. Ist eine Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen geöffnet, so hat der/die Inhaber(in) an der Verkaufsstelle gut sichtbar auf die Öffnungszeiten an diesen Tagen hinzuweisen. Die bei Ladenschluss anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.

Eine Ausnahme von den Verboten nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen ist auf Antrag bei der Bezirksregierung Detmold möglich, wenn ein dringendes Bedürfnis zum Betrieb vorliegt und dargelegt wird. Die Stadt Bad Salzuflen erteilt keine Ausnahmegenehmigungen.

Für weitere Auskünfte steht die Gewerbebehörde der Stadt Bad Salzuflen per E-Mail gewerbe@bad-salzuflen.de gerne zur Verfügung.

Kontakt

Gewerbebehörde
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salzuflen