Zu sehen ist die Grundschule "Am Kirchplatz" in Schötmar, © Jan Voth

Kon­zept zur Zu­sam­men­le­gung der Schöt­ma­ra­ner Grund­schu­len

Politik hat über schulorganisatorische Maßnahme entschieden

Die Schötmaraner Grundschulen haben sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt. Am Standort Am Kirchplatz ist die Nachfrage nach Schulplätzen gesunken, an der Grundschule Schötmar Wasserfuhr liegt die Nachfrage regelmäßig oberhalb der Kapazität.

Da es dem gesetzlichen Auftrag entspricht, allen Grundschüler*innen die gleichen Bedingungen und Chancen zu bieten, empfiehlt die Verwaltung die Zusammenlegung der beiden Schulstandorte zu einer Grundschule an einem neuen Standort. Eine Zusammenlegung bietet viele Vorteile hinsichtlich pädagogischer, sozialer, integrativer, wirtschaftlicher und nachhaltiger Gesichtspunkte. Der Rat der Stadt Bad Salzuflen ist der Empfehlung der Verwaltung gefolgt und hat in seiner Sitzung am 22. März 2023 beschlossen:

  • Die Grundschulen Schötmar Wasserfuhr und Schötmar Kirchplatz werden zu einer neuen fünfzügigen Grundschule zusammengeführt.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung anzustoßen und geeignete Standorte für die Errichtung des Neubaus vorzuschlagen.

 

 

 

 

Fra­gen & Ant­wor­ten

Wie ist die Aus­gangs­la­ge?

Im Ortsteil Schötmar befindet sich der 3-zügige Grundschulstandort Am Kirchplatz, an dem 217 Schüler*innen in 9 Klassen (Stand: Schuljahr 2022/23) beschult werden. Die vorhandenen Kapazitäten (12 Klassen) werden aktuell nicht ausgeschöpft. Ebenfalls in Schötmar befindet sich die 2-zügige Grundschule Schötmar Wasserfuhr. Hier werden (Stand: Schuljahr 2022/23) 220 Schüler*innen in 9 Klassen unterrichtet. Beide Schulen haben sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt. Am Standort Am Kirchplatz ist die Nachfrage nach Schulplätzen gesunken, an der Grundschule Schötmar Wasserfuhr liegt die Nachfrage regelmäßig oberhalb der Kapazität.


Zum gesetzlichen Auftrag des Schulträgers gehört es ein gleichmäßiges, inklusives und alle Schulformen und Schularten umfassendes Bildungs- und Abschlussangebot bereitzustellen.  Schulische Angebote sollen unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können. Die Verwaltung empfiehlt daher die Zusammenlegung der beiden Schulstandorte zu einer Grundschule an einem neuen Standort. Dazu hat der Rat der Stadt Bad Salzuflen in seiner Sitzung am 22.06.2022 unter anderem beschlossen:

„Für die Beschulung der Kinder im Primarbereich aus den Ortsteilen Schötmar und Ehrsen-Breden wird ein Gesamtkonzept zur Zusammenführung der beiden Schulstandorte GS Am Kirchplatz und GS Schötmar Wasserfuhr entwickelt.“

Was spricht für ei­ne Zu­sam­men­le­gung?
  • Die Errichtung einer neuen Grundschule für die Ortsteile Schötmar und Ehrsen bietet beste Voraussetzungen für die Förderung von Integration und sozialem Miteinander. Durch die soziale Durchmischung der Klassen entstehen Lern- und Erfahrungsräume von denen alle Schülerinnen und Schüler profitieren. Durch gemeinsames Lernen, Spielen und Aufwachsen werden sowohl die schulischen Leistungen als auch die sozialen Kompetenzen als Grundlage für ein friedliches Zusammenleben gefördert. Die Sorge von Eltern, die soziale Durchmischung wirke sich negativ auf die Leistungen ihrer Kinder aus, konnte in vielen wissenschaftlichen Studien widerlegt werden. Auch leistungsstarke Schüler*innen profitieren von der Verschiedenheit der Mitschüler*innen.

  • Mit einer Zusammenlegung entsteht eine 5-zügige Schule in einem neuen Gebäude, das anhand der aktuellen pädagogischen Arbeit ausgerichtet werden kann. Es werden nicht nutzbare Flurflächen auf das Mindestmaß reduziert bzw. nutzbar gemacht und neue Möglichkeiten und Atmosphären zum Lernen und Lehren geschaffen. Auch im Bereich der Ausstattung und der Infrastruktur ergeben sich neue Möglichkeiten.

  • Mit einer Klassengröße von 25 anstatt der bisherigen 27 bzw. 28 Schülerinnen und Schüler je Klasse wird dem Wunsch und Anliegen der Schulleitungen Rechnung getragen, die Klassengrößen zu reduzieren. Darüber hinaus kann ein größeres Schulsystem Ausfälle und Vakanzen von Lehrkräften besser kompensieren.

  • Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) ergibt sich der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27. Hier können die erforderlichen Ressourcen mitgeplant werden.

  • Die neue Schule kann als ein „Familiengrundschulzentrum“ am neuen Schulstandort errichtet werden. In diesen Zentren werden kommunale Angebote (z.B. Sprachförderung, Beratung in Gesundheitsfragen, kulturelle Angebote) für Kinder und deren Familien gebündelt. Die Grundschule würde so zu einer Anlaufstelle und einem Ort der Unterstützung, Begegnung und Beratung werden. Eltern werden in die Lage versetzt, die Entwicklung ihrer Kinder besser begleiten zu können. Da Bildungschancen eng mit der sozialen Herkunft verbunden sind, können mögliche Nachteile so ausgeglichen werden.

  • Mittlerweile liegt ein Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit im inklusiven Bereich. Mit der Entwicklung des Neubaus kann von Beginn an das Augenmerk auf die verschiedenen, individuellen Bedürfnisse im Rahmen des Gemeinsamen Lernens gelegt werden. Barrierefreies Bauen und spezielle Bedürfnisse wie die Errichtung eines Pflegebades oder eines Psychomotorikraums sind notwendige Beispiele für eine gelingende Inklusion.

  • Es kann beim Bau die Nutzung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen, Vereine und andere Organisationen berücksichtigt werden, um auch die Identifikation mit der Schule und dem Umfeld zu stärken.

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