Veranstaltungen
Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab 22. Februar 2021 gültigen Fassung sieht vor, dass Veranstaltungen bis zum 7. März ganz überwiegend untersagt sind.
Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab 22. Februar 2021 gültigen Fassung sieht vor, dass Veranstaltungen bis zum 7. März ganz überwiegend untersagt sind.
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Telefonzentrale 05222 952-0
Bürgertelefon Corona 05222 952-999
Sozialverwaltung 05222 952-488
Bürgerberatung 05222 952-444
Termine für die Bürgerberatung können Sie online unter www.bad-salzuflen.de/termin sowie Sie telefonisch unter 05222 952-444 oder per Mail an buergerberatung@bad-salzuflen.de vereinbaren.
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