Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Am Markt 26, 32105 Bad SalzuflenFür deutsche Staatsangehörige und anerkannte ausländische Flüchtlinge besteht die Möglichkeit, dass ihr Vorname oder Familienname geändert wird. Da das deutsche Namensrecht in den Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend geregelt ist, kann eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erfolgen.
Gründe für die Änderung eines Namens können zum Beispiel sein:
- Anstößige oder lächerlich klingende Namen
- "Belastete" Namen
- Unterschiedliche Namensführungen bei Pflege- und Stiefkindern
- Schwierigkeiten in der Schreibweise eines Familiennamens
- Schwierige ausländische Namen
Hierbei ist jede Namensänderung eine Einzelfallentscheidung, in der die gesamten Umstände zur beabsichtigten Namensänderung berücksichtigt werden. Sollte eine Namensänderung gewünscht sein, ist daher in jedem Fall ein Beratungsgespräch erforderlich.
GEBÜHREN
bis zu:
- 250,00 Euro für die Änderung eines Vornamens
- 1.250,00 Euro für die Änderung eines Familiennamens
UNTERLAGEN
Die zur Namensänderung erforderlichen Dokumente richten sich nach den individuellen Verhältnissen. Für die Beratung stehen die MitarbeiterInnen des Standesamtes telefonisch oder anlässlich eines Besuches gern zur Verfügung.
BEARBEITUNGSZEIT
einzelfallabhängig