
Neujahr und Verkaufsoffener Sonntag
Brötchen- und Blumenverkauf an Neujahr und Verkaufsoffener SonntagDie Gewerbeabteilung der Stadt Bad Salzuflen teilt mit, dass Verkaufsstellen, die überwiegend Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren zum Verkauf anbieten, an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von fünf Stunden öffnen dürfen. Jedoch ist es nur erlaubt, diese Waren und ein begrenztes Randsortiment zu verkaufen. Das gilt auch für den Neujahrstag, als gesetzlicher Feiertag am kommenden Samstag. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung des Ladenöffnungsgesetzes NRW. Daher können u.a. Bäckereien und Floristen an Neujahr ihr Ladengeschäft zum Verkauf öffnen. Über eine Öffnung entscheidet der jeweilige Ladeninhaber. Weitere Sonderregelungen bestehen auch für bestimmte andere Verkaufsstellen, etwa für Apotheken, Tankstellen sowie Flughäfen und Personenbahnhöfe.
Der geplante verkaufsoffene Sonntag am 2. Januar 2022 findet nicht statt, da er an den Weihnachtstraum gekoppelt ist, welcher bereits seit dem 28. Dezember 2021 nicht mehr stattfindet.