Zugangsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche entfallen
Die Zugangsbeschränkungen 2G-plus und 3G gelten seit dem 4. März 2022 nicht mehr für Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Ihnen ist also ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich, solange dies im Rahmen der maximalen Teilnehmerzahl zulässig ist.