Statue der Justitia auf dem Frankfurter Römerberg mit Waagschale und Schwert, als Zeichen der Gerechtigkeit und Unabhängigkeit der Justiz., © Frank Wagner - stock.adobe.com

Schöf­fen­wahl 2023

Schöffe werden!

2023 ist das Jahr der Schöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028. Als Schöffin bzw. Schöffe wirken Sie gleichberechtigt an der Hauptverhandlung in Strafsachen mit. Deshalb sollten Sie sich bei Ihrer Bewerbung für das Schöffenamt der Rolle und Verantwortung gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein. Prüfen Sie anhand der Anforderungen an das Amt, ob Sie bereit und in der Lage sind, die Verantwortung für ein Urteil über andere Menschen zu übernehmen. Schöffen müssen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik anerkennen.

Bei der Bewerbung als Schöffin bzw. Schöffe spielen nicht nur gesetzlich vorgeschriebenen Daten eine Rolle. Folgende Fähigkeiten sind für das richterliche Ehrenamt wichtig:

  • Soziale Kompetenz
  • Urteilsfähigkeit
  • Gerechtigkeitssinn und Vorurteilsfreiheit
  • Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Unparteilichkeit und Selbstständigkeit
  • gesundheitliche Eignung für den Sitzungsdienst

Interessenten müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, der deutschen Sprache ausreichend mächtig sein, zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens 25 Jahre, aber noch nicht 70 Jahre alt und in Bad Salzuflen ansässig sein. Eine juristische Vorbildung ist nicht nötig.

Nicht gewählt werden kann zum Beispiel

  • wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde
  • wer nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt
  • gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat, die zu Verlust der Fähigkeit zu Übernahme von Ehrenämtern führen kann, schwebt

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Mehr Informationen über das Schöffenamt:

www.schoeffenwahl.de

www.schoeffenwahl2023.de

www.justiz.nrw.de

Verfahren

Die Stadt Bad Salzuflen sucht insgesamt 12 Personen für die allgemeinen Gerichte sowie 5 Person für das Jugendschöffengericht, die das Schöffenamt in der Zeit von 2024 bis 2028 ausüben. Der Rat und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bad Salzuflen schlagen mindestens doppelt so viele Personen vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen und den Vorschlägen der anderen Kommunen des Gerichtsbezirks wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Lemgo in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Personen für das Schöffenamt.

Schöffenwahl in allgemeinen Strafsachen

Füllen Sie das Bewerbungsformular aus uns senden es bis zum 31. März 2023 an die Stadt Bad Salzuflen zurück. Das Formular enthält nicht nur Felder für die gesetzlich vorgeschriebenen Daten. Freiwillige Angaben über ihre Motivation zur Bewerbung sollen den Wahlgremien die Entscheidung über die Bewerber erleichtern.

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Bewerbung als Schöffin/Schöffe in allgemeinen Strafsachen
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Ju­gend­schöf­fen­wahl

Auch Jugendliche und Heranwachsende müssen sich vor Gericht verantworten. Für sie sind die Jugendgerichte und Jugendkammern bei den Amts- und Landgerichten zuständig. Neben den Berufsrichtern sind dort Laienrichter (Schöffen) tätig, die in den Hauptverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter teilnehmen. Sie tragen in gleicher Weise Verantwortung für das Urteil.

2023 werden die Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 neu gewählt. Gesucht werden 5 Personen, die am Amtsgericht Lemgo oder am Landgericht Detmold ehrenamtlich an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen

  • muss eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung, beispielsweise als Eltern, als Ausbilder oder in der Jugendarbeit vorhanden sein.

Bei Interesse an diesem Ehrenamt bewerben Sie sich bitte bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Bad Salzuflen. Das Formular enthält nicht nur Felder für die gesetzlich vorgeschriebenen Daten. Freiwillige Angaben über ihre Motivation zur Bewerbung sollen den Wahlgremien die Entscheidung über die Bewerber erleichtern.

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Bewerbung als Jugendschöffin/Jugendschöffe
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Kontakt

Stadt Bad salzuflen | Fachdienst Ordnungswesen
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salzuflen
Herr Lars Wolfmeier
Fachdienstleitung Ordnungswesen
6. OG | Raum 6.8
Stadt Bad Salzuflen | Jugendamt | Abteilung Kindertagesbetreuung und wirtschaftliche Jugendhilfe
Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salzuflen
Herr Bernd Busse
4. OG | Raum 4.6b