Entgeltordnung für die städtischen Bäder
Tageskarten / Mehrfachkarten / Saisonkarten Bega-Bad
Kursangebote / Sonstiges
Fundstelle / veröffentlicht
Tageskarten / Mehrfachkarten / Saisonkarten Bega-Bad:
Der Rat der Stadt Bad Salzuflen hat in seiner Sitzung am 10.12.2014 folgende Entgeltordnung beschlossen:
Tageskarten | |
---|---|
Erwachsene | 4,00 Euro |
Ermäßigte Personen | 2,00 Euro |
Kinder und Jugendliche mit Sozialpass der Stadt Bad Salzuflen ("grüne Karte") | 1,00 Euro |
Familien: | |
je Erwachsener | 4,00 Euro |
und je eigenem Kind bis einschließlich 17 Jahre (Nachweis) | 1,00 Euro |
Mehrfachkarten | |
---|---|
10er Karte Erwachsene | 36,00 Euro |
10er Karte ermäßigte Personen | 18,00 Euro |
50er Karte Erwachsene | 160,00 Euro |
50er Karte ermäßigte Personen | 80,00 Euro |
Saisonkarten Bega-Bad | |
---|---|
Erwachsene | 85,00 Euro |
Ermäßigte Personen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW | 42,50 Euro |
Familien: | |
ein Erwachsener und eigene Kinder bis einschließlich 17 Jahre (Nachweis) | 150,00 Euro |
Kursangebote / Sonstiges:
Schwimmunterricht Kinder und Jugendliche | 15 Übungseinheiten je 4,50 Euro | 67,50 Euro |
Schwimmunterricht Erwachsene | 15 Übungeinheiten je 6,50 Euro | 97,50 Euro |
Baby- und Kleinkinderschwimmen | 10 Übungseinheiten je 6,50 Euro | 65,00 Euro |
Aquafitness | 10 Übungeinheiten je 6,50 Euro | 65,00 Euro |
Verleih von Schwimmbadartikeln | 1,50 Euro |
Erklärungen:
- Kinder unter einem Meter und amtlich anerkannte Begleiter von Schwerbehinderten (Merkzeichen B im Ausweis) haben freien Eintritt
- Gelöste Tages- und Mehrfachkarten verlieren beim Verlassen des Bades ihre Gültigkeit
- Mehrfachkarten sind übertragbar und gelten für das Hallenbad Lohfeld und das Freibad Bega-Bad. Sie sind einlösbar bis zu drei Jahre ab Schluss des Jahres, in dem die Karte gekauft wurde
- Saisonkarten sind nicht übertragbar und gelten für das Freibad Bega-Bad für eine Saison
- Ermäßigte Personen sind
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre
- Schülerinnen und Schüler sowie Studierende bis einschließlich 26 Jahre (Nachweis durch Schüler- oder Studentenausweis)
- Personen mit Sozialpass der Stadt Bad Salzuflen („grüne Karte“)
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % (Nachweis durch Schwerbehindertenausweis)
Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 15.12.2010 außer Kraft.
Fundstelle / veröffentlicht
KrBl. Lippe 29.12.2014, Teil 1, S. 1184