Ein Reigen von Menschen aus Papier wird schützend von zwei Händen gehalten., © stock.adobe.com - Andrey Popov

Stär­kungs­pakt NRW - ge­mein­sam ge­gen Ar­mut

Anträge sind jetzt möglich

In Folge des russischen Angriffskriegs steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen, vor allem mit geringen Einkommen, sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen.

Mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land NRW den Kommunen zusätzliche finanzielle Mittel bereit um sicherzustellen, dass die Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur ihre wertvolle und notwendige Arbeit weiterleisten oder sogar ausbauen können.

Diese Mittel möchte die Stadt Bad Salzuflen nun an die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Stadtgebiet weiterleiten und hat dazu eine Billigkeitsrichtlinie entworfen, die in Kürze in Kraft tritt und veröffentlicht wird.

Unterstützt werden können z.B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs, Begegnungseinrichtungen wie Stadtteilwohnzimmer oder Wärmeräume, Nachbarschaftsnetzwerke in Quartiere, Sozial- und Schuldnerberatungen.

Berücksichtigungsfähig sind alle krisenbedingten Mehrausgaben die im Zeitraum 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 anfallen und für die Aufrechterhaltung oder den Ausbau des Betriebs notwendig sind.

Beispiele:

  • höhere Miet- und Nebenkostenausgaben
  • höhere Strom- und Heizausgaben
  • Mehrkosten für Müllentsorgung, Desinfektions- und Reinigungsmittel, Küchenutensilien, Einmal- oder Mehrweggeschirr etc.

Weiterhin können Personalausgaben für zusätzlich eingesetztes Personal, Ungelernte oder Ehrenamtler, Studierende oder Minijobber etc., die auf Stundenbasis einen Einsatz zur Aufrechterhaltung oder zum Ausbau des Betriebs oder zur Durchführung einzelner Maßnahmen leisten, abgerechnet werden.

Hierzu zählen auch zusätzlich installierte Angebote, die aufgrund der höheren Nachfrage notwendig wurden.

Die Antragsstellung ist bis zum 15. August 2023 beim Fachdienst Soziales der Stadt Bad Salzuflen möglich. 

Down­load

Antrag auf Unterstützungsleistung im Rahmen der Richtlinie zum Stärkungspakt NRW
als PDF (197 kB)

Verwendungsnachweis eines Empfängers der Billigkeitsleistung aus dem „Stärkungspakt NRW“
als PDF (105 kB)

Kontakt

Stadt Bad Salzuflen | Fachdienst Soziales
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salzuflen

das Abkochgebot ist für das gesamte Stadtgebiet Bad Sazuflen aufgehoben (Stand 23.09.2023)

Das Gesundheitsamt hat die Verwendungseinschränkung „Abkochgebot“ im gesamten Stadtgebiet jetzt aufgehoben. Die regelmäßigen und umfangreichen Probeentnahmen der letzten Tage bestätigen, dass das Trinkwasser in Bad Salzuflen nun wieder keimfrei ist und damit uneingeschränkt für alle Zwecke des täglichen Gebrauchs geeignet ist.


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