
Eindämmung des Coronavirus
Regeln und SchutzmaßnahmenDie Corona-Pandemie macht seit März 2020 Schutzmaßnahmen notwendig, die sich insbesondere nach der Infektionslage und der Situation in den Krankenhäusern des Landes richten. Was aktuell zu beachten ist, steht in der Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen.
- Corona-Schutzverordnung, gültig ab 23. Dezember 2022
- Anlage 1 zur Coronaschutzverordnung für Privatpersonen, Stand 1. Oktober 2022
- Anlage 2 zur Coronaschutzverordnung für Unternehmen und Veranstaltungen, Stand 1. Oktober 2022
Einen Überblick über die Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geben auch die Internetseiten des Kreises Lippe und des Landes NRW: