Schutz von Pflegeeinrichtungen
Schutz von Pflegeeinrichtungen vor dem Eintrag von SARS-CoV-2-Viren unter Berücksichtigung des Rechts auf Teilhabe und sozialer Kontakte der pflegebedürftigen Menschen unter anderem folgende Maßnahmen
- Das Pflegepersonal und weitere Beschäftigte der Einrichtungen sind in regelmäßigen Abständen einem Corona-Schnelltest zu unterziehen (mindestens jeden dritten Tag).
- Alle Besucher von Bewohnern in stationären Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, während des Aufenthaltes mindestens eine Schutzmaske der Schutzklasse FFP-2 zu tragen. Eine Ausnahme gilt für Personen, denen es unmöglich ist eine Maske zu tragen.