
Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus
Bekämpfung der PandemieInformieren Sie sich hier über aktuelle Regeln, Maßnahmen und Verordnungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Eindämmung des Coronavirus.
Corona-Regeln für NRW
- Coronaschutzverordnung, gültig ab 19. April 2021
- Schaubild Corona-Notbremse NRW
- Hinweise zu Infektionsschutz- und besonderen Arbeitsschutzmaßnahmen für körpernahe Dienstleistungen nach § 12 Coronaschutzverordnung (Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Heilberufe)
Erweitere Corona-Regeln für den Kreis Lippe
Für Lippe hat der Kreis erweiterte Schutzmaßnahmen erlassen. In der im Kreisblatt veröffentlichten Allgemeinverfügung wird ein Stufenmodell festgelegt, nach dem unterschiedliche Maßnahmen je nach Inzidenzwert angeordnet werden. Dabei sind für die 7-Tages-Inzidenz Grenzwerte von 100, 200 und 300 vorgesehen. Die 7-Tages-Inzidenz für den Kreis Lippe liegt derzeit nachhaltig und signifikant unter 200.
Einschränkung für Treffen im privaten Raum
Folgende Beschränkung für private Treffen im privaten Raum gilt aufgrund der Inzidenz über 200 aktuell in Bad Salzuflen und außerdem in Augustdorf, Barntrup, Detmold, Extertal, Leopoldshöhe, Lügde und Schlangen:
- Personen eines Hausstandes dürfen sich im privaten Raum lediglich mit einer weiteren Person treffen, insgesamt sind höchstens 5 Personen zulässig. Kinder bis zu 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Paare gelten unabhängig von ihrer Wohnsituation als ein Hausstand.
Kreisweit gelten weiterhin Schutzmaßnahmen für private Treffen im öffentlichen Raum und für Gottesdienste.
Testoption im Kreis Lippe
Im Kreis Lippe wird die Testoption umgesetzt. Obwohl der Kreis Lippe von der Corona-Notbremse betroffen ist, können bestehende Öffnungen mit Hilfe der Test-Option weiter in Anspruch genommen werden. Zwingende Voraussetzung hierfür ist ein tagesaktuelles bestätigtes negatives Testergebnis. Der Test muss entsprechend bei einer der offiziellen Teststellen erfolgen. Mit der Test-Option wird ausdrücklich den Geschäften und Kultureinrichtungen eine Öffnung ermöglicht, die gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes aufgrund der Corona-Notbremse für Kreise mit Inzidenzwerten über 100 schließen müssten.
Bußgeldkatalog
Der Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung regelt die Ahndung von Verstößen gegen die Regeln der Coroaschutzverordnung:
- Bußgeldkatalog, Stand 12. März 2021