
Kindertagesbetreuung
vom 11. bis 31. Januar 2021Laut Mitteilung des NRW-Familienministeriums gilt ab dem 11. Januar zunächst bis zum 31. Januar 2021 ein eingeschränkter Pandemiebetrieb für die Kindertagesbetreuung.
Das Ministerschreiben an die Eltern zur Kindertagesbetreuung ab dem 11. Januar 2021 finden Sie hier.
Ihre Kindertageseinrichtung wird Sie jeweils mit detaillierten Informationen versorgen. Hier die wichtigstens Regelungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege:
- Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
- Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Die Einforderung von Arbeitergeberbescheinigungen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unzulässig.
- Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
- Es sind landesweit Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel ein fester Personalstamm. Die verschiedenen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben.
- Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen wer-den kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich. Über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet die Einrichtung bzw. der Träger.
- In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeit-lichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehal-ten werden.
Die aktuelle Coronabetreuungsverordnung regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus im Bereich der Betreuungsinfrastruktur.
Keine Elternbeiträge im Januar
In NRW müssen Eltern für den Monat Januar keine Elternbeiträge für Kita und Kindertagespflege zahlen. Die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 wurden landesweit ausgesetzt. Das gilt auch für die Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Die Kosten teilt sich die Stadt Bad Salzuflen hälftig mit dem Land. Der Beitragsverzicht muss vom Bad Salzufler Hauptausschuss am 20. Januar noch bestätigt werden.
Der Einzug der Gelder per Lastschriftverfahren für den Januar konnte nicht mehr gestoppt werden. Deshalb erfolgt im Februar eine Verrechnung, es werden also im Februar keine Beiträge eingezogen. Von Eltern eingerichtete Daueraufträge müssen hingegen eigenständig ausgesetzt werden. Zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet bzw. verrechnet.