
Kurzarbeitergeld
für Arbeitgebende und Arbeitnehmer/-innenDas Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei unvermeidbarem, vorübergehendem Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, gezahlt.
Kurzarbeitergeld wird unter bestimmten Voraussetzungen nach Antrag des Arbeitgebers oder der Betriebsvertretung (Betriebsrat) von der Agentur für Arbeit gewährt.
Informationen für Arbeitgebende
Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Erfahren Sie hier alles Wesentliche rund um die Leistung, die Arbeitgebende online beantragen können.
Zur erfolgreichen Beantragung des Kurzarbeitergeldes müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein und das Verfahren beachtet werden. Zunächst müssen Sie Ihre Entscheidung zum Kurzarbeitergeld Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankündigen. Häufig wird hierzu eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat abgeschlossen. Gibt es keinen Betriebsrat, bedarf es der Einverständniserklärung aller von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten. Wichtig ist dabei, dass Sie gegebenenfalls tarifliche Ansprüche, wie Ankündigungsfristen, einhalten. Jetzt können Sie die Anzeige bei der Agentur für Arbeit an Ihrem Betriebssitz stellen. Die Möglichkeit besteht auch online.
Videos Kurzarbeitergeld: Eine ausführliche Erklärung erhalten Sie hier per Video.
Ergänzend bietet die Bundesagentur für Arbeit eine Beratung an, in der sie auf die individuelle betriebliche Situation eingeht und mit ihren Erfahrungen weiterhilft.
Informationen für Arbeitnehmer*innen
Das Kurzarbeitergeld soll Ihren Verdienstausfall zumindest teilweise wieder ausgleichen. Außerdem kann Ihr Arbeitsplatz erhalten bleiben, obwohl die aktuelle Situation Ihres Betriebes Entlassungen notwendig machen würde. Erfahren Sie hier unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.