Erweiterte Maskenpflicht in Lippe
In NRW gilt in folgenden Bereichen eine Maskenpflicht:
- in allen öffentlichen Bereichen mit Besucherverkehr (Einzelhandel, Wochenmärkte, Parkplätze etc.)
- am Arbeitsplatz, sofern ein Abstand von anderthalb Metern zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden kann
- in Bussen, Zügen des Nah- und Fernverkehrs und Taxen (auch an Haltestellen)
- in Krankenhäusern und Pflegeheimen
- in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen – ab Klassenstufe 5 auch im Unterrichtsraum
- bei erlaubten „körpernahen Dienstleistungen“ (zum Beispiel bei Optikern, Physiotherapeuten etc.)
Seit Samstag, den 5. Dezember gilt in Lippe eine erweitere Maskenpflicht. Hierzu hat der Kreis Lippe eine Allgemeinverfügung (in der ab 23.12.2020, 0 Uhr gültigen Fassung) erlassen, die über die in der Coronaschutzverordnung NRW geregelten Bereiche hinaus geht.
Alle Bereiche in Lippe, in denen eine erweiterte Maskenpflicht gilt, können auf der Seite des Kreises Lippe eingesehen werden.
In folgenden Bereichen in Bad Salzuflen ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Ortsteil Salzuflen
Täglich von 6 bis 20 Uhr auf folgenden Straßen:
- Am Herforder Tor
- Am Markt
- Am Schliepsteiner Tor
- Bleichstraße
- Dammstraße
- Im Ort
- Lange Straße
- Millaupromenade
- Obere Mühlenstraße
- Osterstraße
- Parkstraße
- Steege
- Untere Mühlenstraße
- Wenkenstraße
Täglich von 6 bis 20 Uhr auf folgenden Parkplätzen:
- Bahnhof (Bahnhofstraße 41)
- Martin-Luther-Straße (Martin-Luther-Straße 2)
- Mauerstraßen (Mauerstraße)
- Riestestraße (Riestestraße)
- Roseneck (Sophienstraße)
- Vitasol I (Extersche Straße)
- Vitasol II (Forsthausweg)
Ortsteil Schötmar
Täglich von 6 bis 20 Uhr auf folgenden Straßen:
- Begastraße
- Krumme Weide
- Markt Schötmar
- Schloßstraße, ab Am alten Teich bis Heldmanstraße
- Schülerstraße
Täglich von 6 bis 20 Uhr auf folgenden Parkplätzen
- Parkplatz am Schloß (Heldmanstraße 6-9)
- Pfarrkamp (Pfarrkamp 6)
- Ladestraße (Ladestraße 1)
- Montessoriweg (Montessoriweg 2)
- Vehrlingstraße (ggü. Vehrlingstraße 7