Entschädigung für den Verdienstausfall und Personalkosten
Sollte wegen des Corona-Virus für Beschäftigte eine Quarantäne angeordnet worden sein, können Arbeitgebende für Arbeitnehmer*innen bzw. Selbständige eine Entschädigung des Verdienstausfalls beantragen. Mittlerweile ist gesetzlich geregelt, dass auch für Verdienstausfälle, die durch die Betreuung von Kindern entstanden sind, entschädigt wird. Für den Regierungsbezirk Detmold in Nordrhein-Westfalen ist der Landschaftsverband Westfalen Lippe zuständig, der hier detaillierte Informationen bereitstellt.
Anträge auf Entschädigung können hier online gestellt werden.