Dienstleistungen der Stadt Bad Salzuflen
Sondernutzung
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den widmungsmäßig bestimmten Gebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis.
Hierzu zählen u. a. Bauzäune, Gerüste, Container, Warenauslagen, Aussenbestuhlung, Hinweisschilder (Werbung), Straßenfeste, etc.
Gebühr
Die Gebührenhöhe (Mindestgebühr 15,00 Euro) richtet sich nach der Art und Dauer der Sondernutzung.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 32,00 Euro erhoben.
In bestimmten Fällen (z.B. bei Gemeinnützigkeit) ist eine Gebührenbefreiung möglich.
Unterlagen
- Angaben zur Person des Antragstellers
Name
Anschrift
evtl. Telefon
- Angaben über die Sondernutzung
Ort der Sondernutzung
Art der Sondernutzung
zu beanspruchende Fläche
Dauer der Sondernutzung
evtl. eine Skizze oder Verkehrszeichenplan
Hinweis:
Zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis bedarf es eines Antrages der Person, die eine Sondernutzung ausüben will oder zu deren Gunsten die Erlaubnis erteilt werden soll.
Zahlungsart
Überweisung / Rechnung
Bearbeitungszeit
4-6 Wochen
Besonderheiten
Ggf. sind vom Antragsteller weitere Erlaubnisse nach ordnungsrechtlichen, verkehrsrechtlichen oder baurechtlichen Vorschriften einzuholen.