Dienstleistungen der Stadt Bad Salzuflen
Kurbeitrag
Der Kurbeitrag wird zur Herstellung der Kureinrichtungen und Nutzung der Kurveranstaltungen erhoben.
- Abgrenzung zur Zweitwohnungssteuer:
Zweitwohnungsteuer besteuert das Innehaben einer weiteren Wohnung - Abgrenzung zur Lippischen Einwohnerkarte:
Diese können alle Personen mit Erst-Wohnsitz im Kreis Lippe von der Staatsbad Bad Salzuflen GmbH erwerben. Weitere Infos hierzu siehe dort.
- über den Tag hinaus eine Unterkunft nimmt
oder - Mieter oder Eigentümer einer Zweitwohnung ist
oder - in Fahrzeugen (zum Beispiel Wohnmobilen) übernachtet.
- Kind unter 14 Jahren ist, sich in Begleitung erziehungsberechtigter Personen befindet und keine eigene Gesundheitsmaßnahme besucht
oder - eine Bad Salzufler Schule besucht
oder - in Bad Salzuflen aus- oder fortgebildet wird
oder - in Bad Salzuflen seinen Beruf ausübt
oder - als Begleitperson mit schwerbehinderten Personen das Kurgebiet aufsucht, bei denen eine ständige Begleitung notwendig ist, die Kosten des Aufenthaltes selbst in voller Höhe trägt und selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführt
oder - jemanden im Kurgebiet besucht und unentgeltlich übernachtet
Gebühr
Tagesbeitrag
- 3,20 Euro in der Hauptsaison (April bis Oktober)
- 2,90 Euro in der Nebensaison (November bis März)
Erwachsene
- 2,60 Euro
Schwerbehinderte mit mindestens 50% Behinderungsgrad
oder
Personen mit geringem Einkommen
- 1,60 Euro
Kinder bis einschließlich 14 Jahren
Jahresbeitrag
für Mieter oder Eigentümer einer Zweitwohnung
(6-Wochenkurbeitrag unabhängig von der Dauer, der Häufigkeit des Aufenthaltes und der Lage der Wohnungseinheit im Kurgebiet)
- 121,80 Euro
- 109,20 Euro (ermäßigt)
Schwerbehinderte mit mindestens 50% Behinderungsgrad
Unterlagen
- Bei Schwerbehinderten mit mindestens 50% Behinderungsgrad:
Amtlicher Schwerbehindertenausweis
- Bei Personen mit geringem Einkommen (Geringes Einkommen liegt vor, wenn es monatlich den Betrag von 750,00 Euro bei Alleinstehenden oder 1.000,00 Euro bei Mehrpersonenhaushalten nicht überschreitet):
Amtlicher Bescheid über die Sozialleistung
Zahlungsart
Bar, Überweisung, Einzugsermächtigung
Besonderheiten
Die Staatsbad Salzuflen GmbH vereinnahmt die Kurbeiträge. Wer dort den Kurbeitrag bezahlt, erhält eine persönliche Gästekarte, die während des Aufenthaltes Vergünstigungen gewährt und Serviceleistungen bietet.
Ein gesonderter Heranziehungsbescheid durch die Stadt ergeht nur bei Weigerung des Zahlungspflichtigen.