Bun­des­per­so­nal­aus­weis

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet ab dem 16. Geburtstag einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z.B. Polizei) vorzulegen.

Grundfunktion (immer):

  • Amtliches Ausweisdokument (Sichtausweis)
  • Elektronischer Identitätsnachweis
  • Zum Beispiel für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
  • Elektronische Signatur
  • Ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung elektronischer Dokumente, zum Beispiel im Rahmen von Verwaltungsverfahren (durch Signaturanbieter 
  • Zwei digitale Fingerabdrücke
    Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, zum Beispiel die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden.

Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:

  • Familienname
  • Geburtsname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Ordensname (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
  • Künstlername (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)

Gültigkeit:

  • Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • Für Personen ab einschließlich 24 Jahren: 10 Jahre

GEBÜHREN

  • 37,00 Euro·für Personen ab 24 Jahren
  • 22,80 Euro·für Personen unter 24 Jahren
  • 22,80 Euro für den ersten Personalausweis für Kinder und Jugendliche
  • 10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis (Gültigkeit 3 Monate)
  • 13,00 Euro Aufschlag außerhalb der Dienstzeit bzw. bei nichtzuständiger Behörde
  • 30,00 Euro Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Weitere Gebührenregelungen:

  • Ändern der PIN in der Bürgerberatung (z.B. PIN vergessen): 6,00 Euro
  • Eigenständige PIN-Änderung (zu Hause): beliebig oft kostenlos möglich
  • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: je Preisgestaltung der Anbieter

UNTERLAGEN

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass und bei erstmaliger Beantragung in Bad Salzuflen eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
     

BESONDERHEITEN
Ihren alten Personalausweis müssen wir, so sieht es das Gesetz vor, nach Ablauf der Gültigkeit einziehen.

Sollte es Ihnen wegen schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit auf Dauer unmöglich sein, die Bürgerberatung aufzusuchen, melden Sie sich bitte dort.

Bei Verlust des Personalausweises bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild versehen und das Familienbuch mit. Sollten Sie kein Dokument besitzen, welches Sie ausweist, bringen Sie bitte eine Person (Eltern oder Geschwister) mit, die Ihre Identität bestätigt. Diese Person muss sich ebenfalls ausweisen können.

BEARBEITUNGSZEIT
Etwa 3 bis 4 Wochen (Herstellung durch die Bundesdruckerei). Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich.

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Personalausweisgesetz
Verwaltungsvorschriften zum Personalausweisgesetz

Fach­dienst 33 – Bür­ger­ser­vice

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

KONTAKT

TELEFON
+49 5222 952-444
FAX
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